Abenteuer Technik
Amateurfunk Lizenz-Klassen

Am 24. Juni 2024 tritt die neue Amateurfunkverordnung in Kraft (AFuV). Darin wird unter anderem die neue Amateurfunkklasse N eingeführt, die einen niederschwelligen Einstieg in das Hobby Amateurfunk erlaubt. Aus diesem Grund wurde auch die Prüfungsordnung durch eine Verfügung neu festgelegt.
Die wesentlichen Neuerungen werden durch das neue aufstockende Prüfungssystem eingeführt. Künftig bestehen die Prüfungen aus fünf Teilen:
• Vorschriften,
• Betriebliche Kenntnisse,
• Technik für Klasse N,
• Technik für Klasse E,
• Technik für Klasse A.
Jeder Teil umfasst 25 Fragen und muss innerhalb von maximal 45 Minuten abgeschlossen werden, wobei für den Teil „Technik für Klasse A“ 60 Minuten zur Verfügung stehen.

Es sind folgende Hilfsmittel zugelassen:
• Anlage 1 der Amateurfunkverordnung,
• Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland,
• Auszüge aus dem Bandplan der IARU für 2 m und 70 cm sowie
• Für die Prüfungsteile „Technische Kenntnisse“: die im Fragenkatalog abgedruckte Formelsammlung und Entwurfspapier für Berechnungen.

Ab dem 24. Juni 2024 nimmt die BnetzA Prüfungen nach dem neuen Fragenkatalog ab, einschließlich für die neue Amateurfunkzeugnisklasse N.

Der Fragenkatalog kann
hier heruntergeladen werden.
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