Mitgliederversammlung 2003
An alle Mitglieder des OV C01,
Liebe XYLs, YLs und OMs !
Gemäß §13 Abs. 2 der DARC-Satzung lade ich Euch hiermit zur
ordentlichen Mitgliederversammlung des Ortsverbandes C01 recht
herzlich ein.
Datum: Dienstag, den 18.02.2003
Zeit: 19:30 Uhr MEZ (bitte pünktlich!)
Ort: Gasthof Baldhamer Hof in Baldham
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit
2. Wahl eines Protokollführers oder einer Protokollführerin
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Ehrungen
5. Rechenschaftsbericht des Vorstandes (OVV, Stellvertreter, Kassenwart)
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes
8. Aussprache und Verschiedenes
Ich bitte um Euer zahlreiches Erscheinen und eine lebhafte Diskussion.
gez. Hartwig Harm DH2MIC, OVV C01
Übungsprogramm für den neuen Fragenkatalog Klasse 1 und 2
Im Internet gibt es ein AFu-Test Forum zu dem allseits beliebten Übungsprogramm für die Klasse-3-Prüfung von Michael Stahl DG3NEC Hier ist eine Vorabmitteilung zur Beta-Version der Version für die Klasse 1 und 2, die ja wesentlich umfangreicher ist. Zitat folgt:
Hallo miteinander,
viele Mails treffen zur Zeit bei mir ein. Es wird meistens nach dem Stand Klasse 1-2 gefragt. Den meisten würde eine Vorabversion schon genügen. Einfach mal "reinschnuppern" schreibt die Mehrzahl. Um diesen Wunsch zu erfüllen gibt es ab sofort Zugriff auf meinen Server. Dort kann man also live den aktuellen Entwicklungsstand selbst ausprobieren. Natürlich gibt es auch eine Offline-Version zum runterladen. Die wird täglich automatisch neu generiert um sie aktuell zu halten. Was aber nicht heißt, das man täglich
runterladen muss, also Änderungen drin sind!
Nähere Infos unter "AFu-Test Klasse 1-2" auf Startseite meiner Homepage www.michaelstahl.de. Dort habe ich auch noch einiges mehr zu diesem Thema geschrieben. Allen die reinschnuppern wünsche ich viel Vergnügen dabei. Ich hoffe das mein Server nicht schlapp macht. Wenn ja möge man mir das verzeihen hi.
PS: Um es gleich vorweg zu nehmen: Zur Zeit werden die vielen Fragen in brauchbares HTML umgesetzt und Korrektur gelesen. Stand der Umsetzung: -Betrieb ist umgesetzt und wird gerade korrigiert. 95% fertig. -Vorschriften sind umgesetzt, müssen noch korrigiert werden.
-Technik wird gerade umgesetzt. Es grüßt der Michael
Erfahrungen mit RegTP-Aussenstellen bei Anzeigen nach § 9 BEMFV
Angeregt durch viele Rückgaben von Anzeigen nach § 9 BEMFV im OV C01 habe ich die Rückgabegründe analysiert und mit den Regelungen der BEMFV und der zugehörigen Anleitung (Stand 11.12.2002) verglichen und schliesslich mit den Aussenstellen Rosenheim und Landshut, die für C01 am wichtigsten sind, telefonisch Kontakt aufgenommen. In beiden Fällen konnte ich ähnliche Vorgehensweisen feststellen, die aber nach meiner festen Überzeugung und teilweise auch Eingeständnis der RegTP-Mitarbeiter mit den geltenden Regelungen nicht in Einklang stehen. Dabei soll nicht verschwiegen werden, dass es durchaus eine Reihe von (vermeidbaren) Fehlern gibt, die seitens der anzeigenden Funkamateure immer wieder vorkommen.
Beide Aussenstellen prüfen (bislang) tiefer als sie es nach dem Wortlaut der BEMFV und der Anleitung sollten. Dabei muss anerkannt werden, dass man bei der Prüfung unbedingt sicher gehen will, dass wirklich alle Personenschutz- und HSM-Grenzwerte eingehalten sind und sich dies aus der Erklärung auch für fachlich nicht qualifizierte Personen ablesen lässt.
Grund ist, dass die Erklärungen "berechtigten Personen" auf Anfrage in Kopie übermittelt werden. Zu diesem Personenkreis gehören unzweifelhaft alle Nachbarn, die "Befürchtungen in Richtung Elektrosmog" geltend machen.
Ich persönlich ziehe daraus die Lehre, dass die Anzeige möglichst wenig Informationen - ausser den unbedingt notwendigen - enthalten sollte. Und da ich nicht weiss, ob z.B. auch das Anschreiben ggf. mitkopiert wird, lasse ich es in Zukunft genauso weg, wie Telefon und Fax-Nummern oder e-Mail-Adresse (freiwillige Angaben).
Bestätigt wurde mir auch der Verdacht, dass die Außenstellen mit der BEMFV überrollt und allein gelassen wurden. Verfahrensanweisung: Fehlanzeige. "Schulung? NULL!"
Notwendige Informationen
Die Anleitung sagt im Teil 2 sehr klar und abschliessend, was eingereicht werden muss:
- das Anzeigeformblatt (3 Seiten)
- eine "maßstäbliche Skizze" mit gekennzeichnetem "kontrollierbarem Bereich" und eingezeichneten Antennenstandort(en) mit dem jeweils zugehörigen "Standortbezogenen Sicherheitsabstand". Diese "zeichnerische Darstellung" muss wiedergeben, dass der "Standortbezogene Sicherheitsabstand" innerhalb des "kontrollierbaren Bereiches" endet. Nach § 9 Absatz 3 muss sie ausserdem "nachvollziehbar" sein.
Da im Anzeigeformblatt jegliche Änderungen oder Ergänzungen unzulässig sind, muss man alle sonstigen für notwendig gehaltenen Informationen in der zeichnerischen Darstellung unterbringen (ggf. mehrere Blätter). Wo erklärt werden soll, mit welchem der 4 möglichen Verfahren die Einhaltung der Grenzwerte ermittelt wurde, ist nicht festgelegt. Im Anzeigeformblatt jedenfalls nicht (keine Ergänzungen!).
Häufig gemachte Fehler oder: Worauf muss ich achten?
- alle 3 Blätter der Anzeige müssen das gleiche Datum tragen.
- auf Blatt 3 der Anzeige darf bei keinem verwendeten und allen nicht verwendeten Frequenzbereichen das entsprechende Kreuzchen fehlen (man könnte ja etwas vergessen haben).
- der "kontrollierbare Bereich" ist nicht eindeutig oder vollständig dargestellt, eventuell notwendige Seitenansichten oder die Legende (was bedeutet die rote Schraffierung?) fehlt.
- der eingezeichnete Sicherheitabstand ist nicht eindeutig als "Standortbezogener Sicherheitsabstand (nach § 2 BEMFV)" gekennzeichnet. Oder er überschreitet in der Ansicht von oben den "kontrollierbaren Bereich" und weitere Angaben oder Seitenansicht(en), die die Sache nachvollziehbar klarstellen, fehlen.
Definitionen
Viele Zurückweisungen beruhen einfach darauf, dass sich der einreichende Funkamateur oder die auswertende RegTP-Aussenstelle nicht ganz exakt an die Definitionen des § 2 der BEMFV hält. Dazu sind sie Definitionen aber da und es ist auch alles sehr klar definiert. Hier die Wichtigsten:
- "kontrollierbarer Bereich" ist einerseits überall da, wo man über den Aufenthalt von Personen bestimmen kann (das eigene Grundstück) und andererseits alle Bereiche in denen der Zutritt von Personen ausgeschlossen ist (Luftraum über Häusern incl. Flachdächern, Luftraum über Strassen und Wegen oberhalb 2m, Luftraum über Nachbars Garten oberhalb 2m jedoch ohne das Baumhaus).
- zum "Standortbezogenen Sicherheitsabstand" tragen unter Umständen relevante Feldstärken umliegender Funkanlagen bei. Ansonsten ist es der Abstand von der jeweiligen Antenne (jeweils der äußerste Punkt), bei dem die Personenschutzgrenzwerte (9 kHz - 3 GHz) und die HSM-Grenzwerte (9 kHz - 50 MHz) aller auf der Antenne gefahrenen Konfigurationen eingehalten werden. ACHTUNG: Die HSM-Sicherheitsabstände der UKW-Bänder (6m, 2m, 70cm usw.) bleiben hier aussen vor! Sie schlagen sich in der Anzeige überhaupt nicht nieder, was aber nicht heisst, dass sie nicht einzuhalten wären (§ 10 BEMFV und § 3.6 der Anleitung).
- "Konfiguration" ist jede Kombination aus Antenne, Band, Modulationsart und Sendeleistung, die an der Station betrieben wird.
- "Ergänzungsbereich" (nach § 8 Absatz 3 Nr 1) ist ein Bereich außerhalb des "kontrollierbaren Bereiches" in dem zwar die Personenschutzgrenzwerte eingehalten sind, nicht jedoch (einige) HSM-Grenzwerte im Bereich 9 kHz bis 50 MHz (d.h. ohne die UKW-Bänder).
- "Einwirkungsbereich" (nach § 10 Absatz 2) ist ein Bereich außerhalb des "kontrollierbaren Bereiches" in dem zwar die Personenschutzgrenzwerte eingehalten sind, nicht jedoch (einige) HSM-Grenzwerte oberhalb 50 MHz. Genaugenommen fällt auch der "Ergänzungsbereich" unter den Einwirkungsbereich. Der § 3.6 der Anleitung stellt aber klar, dass hier nur der Bereich 50 MHz bis 3 GHz (also 6m, 2m, 70cm usw.) gemeint ist.
In den Fällen des "Ergänzungsbereiches" und/oder des "Einwirkungsbereiches" muss der Betreiber in geeigneter Weise den Schutz von Trägern aktiver Körperhilfsmittel ermöglichen, die sich in diesen Bereichen aufhalten. Und er muss eine Dokumentation darüber bereithalten. Im Falle des "Einwirkungsbereiches" zweckmäßigerweise auch dann, wenn es gar keine Überschreitungen gibt (§ 10 BEMFV und § 3.6 der Anleitung). Im Zweifelsfalle sollte man lieber eine Konfiguration mit geringerer Leistung wählen, als sich auf dieses "glatte Parkett" zu begeben (einfach gelagerte Sonderfälle ausgenommen).
Besonderheiten bei der Rechnung und Messung
Prinzipiel kann die Einhaltung des "Standortbezogenen Sicherheitsabstandes" auf vier verschiedene Arten bestimmt werden:
- durch Fernfeldberechnung
Sie ist nur zulässig, wenn man sich nicht im Bereich des "reaktiven Nahfeldes" (<Lambda/(2*PI)) befindet. Das ist bei UKW und oft auch bis herab zum 40m-Band die einfachste Methode. Im Kurzwellenbereich ergibt die Fernfeldberechnung (ausserhalb des "reaktiven Nahfeldes") in der Regel eine konservative Abschätzung, so dass die Messung u. U. vorzuziehen ist.
- durch Messung
Das ist bei 80m und 160m (ausser bei sehr grossen Grundstücken) fast unumgänglich und auch bei 40m bis herab zu 10m sinnvoll. Ferner ist es die geeignete Methode, wenn der Antennengewinn und/oder das Diagramm nicht bekannt sind.
- durch Simulation (Nahfeldberechnung)
Dies erfordert im allgemeinen gute Kenntnisse der Materie, es sei denn man benutzt vereinfachte Verfahren, wie das DOS-Programm FS3D von DK9BW für Dipole und Kelemen-Drahtantennen. (cqdl 11/2002 und 5/2000).
- mit der Wiesbeckstudie (vereinfachtes Bewertungsverfahren)
Wer mit dieser Studie arbeitet (und das Excel-Auswerteprogramm von DL8DWW verwendet), hat am wenigsten Arbeit, erlegt sich aber unnötige Beschränkungen auf, da erhebliche Sicherheitszuschläge eingebaut sind.
Dokumentation
Der Umfang der Dokumentation ist im Teil 3 der Anleitung genau erläutert. Hier soll nur der Teil betrachtet werden, der mit eingereicht oder zumindest genau betrachtet worden sein muss, damit die Erklärungen auch guten Gewissens abgegeben und unterschrieben werden können.
Zur Fernfeldberechnung
Aus den diversen Konfigurationen wird der "Standortbezogene Sicherheitsabstand" (siehe Definition was dazu gehört und was nicht!) ermittelt und ausgehend vom jeweils äussersten Ende der Antenne in die Skizze eingezeichnet. Bei 4,5m und einer GP mit 50cm langen Radialen ist es ein Kreis mit 5m Radius. Je Antenne gibt es nur einen einzigen "standortbezogenen Sicherheitsabstand" und damit auch nur eine Linie.
Wenn dieser Kreis (oder welche Figur auch immer!) vollständig innerhalb des "kontrollierbaren Bereiches" liegt, ist alles erledigt. Wenn nicht, gibt es zwei Fälle in denen eine Seitenansicht sehr einfach die geforderte Nachvollziehbarkeit der Darstellung sicherstellt:
a) es wird nur der Luftraum oberhalb von 2m über der angrenzenden Strasse, Weg, Nachbargarten usw. genutzt. Dann stellt die Seitenansicht alles klar, wenn man darin den benutzten Luftraum auch als Teil des "kontrollierbaren Bereiches" ausgewiesen und den "Standortbezogenen Sicherheitsabstand" in der Seitenansicht dargestellt hat. Gegebenenfalls sollte man nicht einfach Kreisbögen um die untersten Enden der Antenne zeichnen, sondern das Vertikaldiagramm heranziehen und alle 10 Grad die Sicherheitsabstände berechnen und darstellen.
b) nur der größte HSM-Sicherheitsabstand (im Bereich 9 kHz bis 50 MHz!) überschreitet die Grundstücksgrenze und reicht teilweise so weit herab, dass ein "Ergänzungsbereich" in Anspruch genommen werden muss. Dann liefert die Seitenansicht den (horizontalen) Abstand, mit dem in der Draufsicht der "Ergänzungsbereich" eingezeichnet werden kann (z.B. Kreisbogenstück ausserhalb des eigenen Grundstückes). Dieser fällt in der Regel sehr viel kleiner aus, als nach der Draufsicht zu vermuten wäre! Besser ist es allerdings, die kritische Konfiguration so zu beschneiden, dass sich letztlich der Fall a) ergibt. Auf dem Transceiver sollte dann ein Aufkleber mit der kritischen Konfiguration kleben. Nicht nur (aber auch) für den gelegentlichen Gast-OP.
Zur Messung
Bei der Messung sind - neben dem "kontrollierbaren Bereich" - die Messpunkte numeriert in die Skizze einzuzeichnen und für JEDE gemessene Antenne auf der Skizze zu vermerken, dass bei allen verwendeten Konfigurationen die Grenzwerte nach § 3 Satz 1 BEMFV eingehalten sind. Einfacher geht es nicht!. Zur Dokumentation der Messung gibt es von der RegTP 2 Formblätter, in die die Messergebnisse zur Erleichterung der Nachkontrolle eingetragen werden "sollen". Diese Formblätter werden nicht mitgeschickt, sondern bleiben beim Funkamateur in den bereitzuhaltenden Unterlagen. Kombinationen von Rechnung (z.B. UKW) und Messung (Kurzwelle) sind möglich.
Zur Nahfeldberechnung bzw. Wiesbeckstudie
Hierzu liegen mir keine eigenen Erfahrungen vor. Die Anleitung enthält aber die nötigen Hinweise.
Hartwig Harm, DH2MIC, 14. 02. 2003
Watt32 - Neue Version 3.1.0 verfügbar
Ab sofort ist die vollständig überarbeitete Version 3.1.0 der Software Watt32 auf dem DARC-Server unter http://service.darc.de/download/watt.html verfügbar. Die Aktualisierung war notwendig, da es mit der Versionsreihe 3.0.x auf älteren Windowsplattformen Installationsprobleme gab. Das Softwarepaket
enthält nun neben der Voll- eine Light-Version, die problemlos auf den Systemen Windows 95, 98 und ME arbeitet. (DARC)
Stimmt zumindest bei mir, jetzt läufts! (DL9MEU)
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