Nummer: 10/2003

Datum: 29.5.2003


OV Abend Mai
Obwohl unser OVV wieder einmal in der weiten Welt unterwegs ist, haben wir uns getroffen zum OV-Abend, Themen gab es wie immer mehr als genug (Dank RegTP), doch manche Diskussion wird durch die nächste Meldung wieder hinfällig.....

Achtung : Der OV-Abend im Juni kann nicht im Baldhamer Hof stattfinden, da Betriebsurlaub!
Es wird im Digipeater rechtzeitig ein Ausweich-QTH bekanntgegeben werden!!!!

DARC/RegTP: Mitgliederversammlung spricht sich gegen Widersprüche aus
Der DARC zieht seine Empfehlung, zur Fristenwahrung Widersprüche gegen die TKG-Beitragsbescheide einzulegen, zurück. Zu dieser Überlegung führte die eingehende Diskussion von Vorstand und Amateurrat auf der Versammlung in Augsburg vergangenes Wochenende. Sie ergab, dass die Differenz zwischen den ehemaligen und aktuellen Beiträgen als äußerst gering anzusehen ist. Außerdem ist damit zu rechnen, dass die RegTP die rechtliche Grundlage korrigiert und erneut Bescheide erhebt.

Neben dem Aspekt, dass laut Aussagen Mitglieder dieses Meinungsbild stützen, trug auch der Gebührenwegfall von Clubstationen und automatisch arbeitenden Stationen zu dieser Entscheidung bei.
DARC-Mitglieder müssen bei Widerspruchsrücknahme keine Gebühren in Höhe von 25 Euro entrichten, so lautet die schriftliche Zusicherung der RegTP. Diese Vereinbarung gilt jedoch nicht für Mitglieder, die künftig Widersprüche einlegen. Diese tun das somit in eigenem Interesse und unterliegen den verpflichtenden Hinweisen in den Rechtbehelfsbelehrungen.
Lesen Sie auch die Vorstandsinformation dazu unter http://www.darc.de/aktuell/voinfo  (DARC)

Weitere Verfahrensweise:
Als Folge des Meinungsbildes der AR-Sitzung vom Wochenende in Augsburg ergibt sich nun eine notwendige Vorgehensweise für die DARC-Mitglieder, die bereits einen Widerspruch eingelegt haben: 

Wir empfehlen nunmehr eingelegte Widersprüche persönlich zurück zu ziehen, da der DARC e. V. keine Musterprozesse nach dieser Diskussion und den neuen Erkenntnissen, hier insbesondere durch Rückäußerung aus der Mitgliedschaft, mehr unterstützt. Der eingelegte Widerspruch muss persönlich wieder zurückgenommen werden, dies kann nicht in einer „Sammelrücknahme“, global für alle bereits von den DARC-Mitgliedern versandten Widersprüche, erfolgen. Hierbei sei noch mal deutlich hervorgehoben, dass die in Beitragsbescheiden genannten 25,00 Euro, bei Rücknahme eines Widerspruches, nicht von den DARC- Mitgliedern gefordert werden.
Dieser Vorzug gilt jedoch nicht für die OMs, die trotz der Rücknahme der ursprünglichen Empfehlung des DARC e. V., Widersprüche einreichen. Sie tun dies dann in eigenem Interesse und unterliegen dann den verpflichtenden Hinweisen in den Rechtbehelfsbelehrungen


BEMFV : Zusätzlicher Worst-Case-Sicherheitsabstand beim Anzeigeverfahren

Im Lageplan der Selbsterklärung nach Paragraf 9 BEMFV ist nicht nur der kontrollierbare Bereich, sondern zusätzlich ein Worst-Case-Sicherheitsabstand einzuzeichnen. Dies wurde bei Gesprächen in der Regulierungsbehörde sowie mit Vertretern der zuständigen Rechtsabteilungen dargelegt und geht auf eine Forderung des Bundesumweltministeriums zurück. Der DARC prüft zurzeit das weitere Vorgehen.  (DARC)

CT ist nun Freeware!

Ken Wolff ken at k1ea.com  Wed Apr 2 14:47:41 EST 2003
Hi guys, as of today, I'm making CT freeware. That doesn't mean I'm stopping work on CT, just that I don't want money for it anymore. I have changed the permissions on ctvault to let anyone download. The manual is being converted to PDF format, and I'll be updating it over the next few months. Ken K1EA



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