Nummer: 10/2003
Datum: 29.5.2003
OV Abend Mai
Obwohl unser OVV wieder
einmal in der weiten Welt unterwegs ist, haben wir uns getroffen zum OV-Abend,
Themen gab es wie immer mehr als genug (Dank RegTP), doch manche Diskussion
wird durch die nächste Meldung wieder hinfällig.....
Achtung : Der OV-Abend im Juni kann nicht im Baldhamer Hof stattfinden, da Betriebsurlaub!
Es wird im Digipeater rechtzeitig ein Ausweich-QTH bekanntgegeben werden!!!!
DARC/RegTP: Mitgliederversammlung spricht sich gegen Widersprüche aus
Der DARC zieht seine Empfehlung, zur Fristenwahrung Widersprüche
gegen die TKG-Beitragsbescheide einzulegen, zurück. Zu dieser Überlegung
führte die eingehende Diskussion von Vorstand und Amateurrat auf der Versammlung
in Augsburg vergangenes Wochenende. Sie ergab, dass die Differenz zwischen
den ehemaligen und aktuellen Beiträgen als äußerst gering anzusehen ist.
Außerdem ist damit zu rechnen, dass die RegTP die rechtliche Grundlage korrigiert
und erneut Bescheide erhebt.
Neben dem Aspekt, dass
laut Aussagen Mitglieder dieses Meinungsbild stützen, trug auch der Gebührenwegfall
von Clubstationen und automatisch arbeitenden Stationen zu dieser Entscheidung
bei.
DARC-Mitglieder müssen bei Widerspruchsrücknahme keine Gebühren in Höhe
von 25 Euro entrichten, so lautet die schriftliche Zusicherung der RegTP.
Diese Vereinbarung gilt jedoch nicht für Mitglieder, die künftig Widersprüche
einlegen. Diese tun das somit in eigenem Interesse und unterliegen den verpflichtenden
Hinweisen in den Rechtbehelfsbelehrungen.
Lesen Sie auch die Vorstandsinformation dazu unter http://www.darc.de/aktuell/voinfo
(DARC)
Weitere Verfahrensweise:
Als Folge des Meinungsbildes der AR-Sitzung vom Wochenende in Augsburg ergibt sich nun eine notwendige
Vorgehensweise für die DARC-Mitglieder, die bereits einen Widerspruch eingelegt haben:
Wir empfehlen nunmehr eingelegte Widersprüche persönlich zurück
zu ziehen, da der DARC e. V. keine Musterprozesse nach dieser Diskussion
und den neuen Erkenntnissen, hier insbesondere durch Rückäußerung
aus der Mitgliedschaft, mehr unterstützt. Der eingelegte Widerspruch
muss persönlich wieder zurückgenommen werden, dies kann nicht in
einer „Sammelrücknahme“, global für alle bereits von den DARC-Mitgliedern
versandten Widersprüche, erfolgen. Hierbei sei noch mal deutlich hervorgehoben,
dass die in Beitragsbescheiden genannten 25,00 Euro, bei Rücknahme eines
Widerspruches, nicht von den DARC- Mitgliedern gefordert werden.Dieser
Vorzug gilt jedoch nicht für die OMs, die trotz der Rücknahme der
ursprünglichen Empfehlung des DARC e. V., Widersprüche einreichen.
Sie tun dies dann in eigenem Interesse und unterliegen dann den verpflichtenden
Hinweisen in den Rechtbehelfsbelehrungen
BEMFV : Zusätzlicher Worst-Case-Sicherheitsabstand beim Anzeigeverfahren
Im Lageplan der Selbsterklärung nach Paragraf 9 BEMFV ist
nicht nur der kontrollierbare Bereich, sondern zusätzlich ein Worst-Case-Sicherheitsabstand
einzuzeichnen. Dies wurde bei Gesprächen in der Regulierungsbehörde sowie
mit Vertretern der zuständigen Rechtsabteilungen dargelegt und geht auf eine
Forderung des Bundesumweltministeriums zurück. Der DARC prüft zurzeit das
weitere Vorgehen. (DARC)
CT ist nun Freeware!
Ken Wolff
ken at k1ea.com
Wed Apr 2 14:47:41 EST 2003
Hi guys, as of today, I'm making CT freeware. That doesn't mean I'm stopping
work on CT, just that I don't want money for it anymore. I have changed the
permissions on ctvault to let anyone download. The manual is being converted
to PDF format, and I'll be updating it over the next few months. Ken K1EA