
Nummer: 22/2000
Datum: 25.11. -- 12.12.2000
OV-Abend November
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Es hat sich wieder 20 OMs und eine YL zum OV-Abend eingefunden. Unser OVV hat von der letzten Distriktsversammlung berichtet.
Besondern Dank geht an alle Aktiven, die die Pfadfinder in Anzing und Perlach unterstützt haben. Viele Jugendliche habe damit Kontakt zu unserem Hobby bekommen, und, sind an einer Lizenz intressiert, es wird einen Kurs geben!!
Es wird wieder Vorträge geben bei C01! Im Dezember wie schon angekündigt, von Niels über Fraktale Antennen, weiter hat sich Uwe, DG3MIM bereiterklärt, den neuen Oscar 10 vorzustellen und Detlef, DL8MCA wird rechtzeitig vor der Reisesaison über seine Erfahrungen mit Mobilbetrieb berichten.
Ralph, DK5RAK wird voraussichtlich im Februar uns über xDSL aufklären. Also vormerken, bei C01 ist was los...
EMV und kein Ende
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Die ersten EMV-Bescheide sind eingetroffen, auch ich habe einen bekommen. Also was tun?? Keep cool, die Ereignisse überschlagen sich. Die folgenden Meldungen ist in der Reihenfolge zu lesen, die ersten Meldungen sind also schon überholt. (DL9MEU)
Erste EMV-Beitragsbescheide verschickt
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In diesen Tagen hat die Regulierungsbehoerde Bescheide ueber EMV-Beitraege der Jahre 1996 bis 1999 an Funkamateure verschickt. Der DARC e.V. weist seine Mitglieder darauf hin, dass die Widerspruchsfrist gegen diese Bescheide einen Monat betraegt. Die am 30. November erscheinende CQ DL-Ausgabe Dezember 2000 enthaelt auf S. 862 Ratschlaege und die Formulierung eines Musterwiderspruches. Der DARC erklaert wiederholt, dass die EMV-Beitragsprozesse von Funkamateuren, die vom DARC unterstuetzt werden, noch nicht entschieden und die Rechtsmittel noch nicht ausgeschoepft sind. Damit ist die Rechtmaessigkeit der Erhebung der EMV-Beitraege weiterhin nicht abschliessend geklaert. Der DARC wird, sobald neue Erkenntnisse vorliegen, entsprechend informieren. (DARC)
Bundesverwaltungsgericht hebt EMV-Beitragsbescheide auf
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Das Bundesverwaltungsgericht hat die gegen die Betreiber von Flug- und Seefunkstellen ergangenen EMV-Beitragsbescheide aufgehoben. Dies geht aus einer Entscheidung vom 22. November hervor, die am 23. November veröffentlicht wurde. Das Gericht hält die EMV-Beitragsverordnung für nichtig, da sie dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht vollständig entspreche. Zur Begründung wird gesagt, dass die Senderbetreiber nicht mit jenen Kosten belastet werden dürfen, die für die Sicherung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Interesse der Allgemeinheit entstehen. Das Gericht stellt die EMV-Beiträge aber nicht grundsätzlich in Frage, da die Alternative eine allgemeine Finanzierung durch Steuern wäre. Schließlich hätten die Senderbetreiber ein besonderes Interesse an der Störungsfreiheit des Sendebetriebes. Außerdem stellten ihre Sender auch eine besondere Störquelle dar, was es rechtfertige, sie an der Finanzierung der Tätigkeit der Regulierungsbehörde zu beteiligen. Jetzt sei es Sache des Verordnungsgebers, die Beitragsregelung entsprechend zu ändern. Der DARC geht davon aus, dass auch die Bescheide, die Funkamateure betreffen, unwirksam sind. Das heißt, dass bereits versandte Bescheide zurückgenommen und keine weiteren Beitragsbescheide erlassen werden.
(DARC)
EMV-Beiträge für Funker
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Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) verpflichtet Senderbetreiber zur Zahlung von Beiträgen für die Finanzierung der Geräteprüfungs- und Funkentstörungsdienste des ehemaligen Bundesamts für Post und Telekommunikation (heute Regulierungsbehörde). Diese Regelung ist verfassungsgemäß. Allerdings gebietet der Gleichheitssatz des Grundgesetzes, dass Senderbetreiber insoweit nicht mit Kosten belastet werden, als die Sicherung der elektromagnetischen Verträglichkeit dem Interesse der Allgemeinheit dient. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in drei Parallelfällen entschieden und die gegen die Betreiber von Flug- bzw. Seefunkstellen ergangenen Beitragsbescheide aufgehoben. Es hält die EMV-Beitragsverordnung für nichtig, da diese die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vollständig umsetzt. Dagegen teilt das Gericht die Bedenken der Kläger gegen die Finanzierung der Sicherung der elektromagnetischen Verträglichkeit durch einen Beitrag der Senderbetreiber - anstelle einer Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen - nicht. Einerseits haben die Senderbetreiber ein besonderes, zumeist wirtschaftliches und gerade im Flug- und Seefunkverkehr auch ein herausragendes Sicherheitsinteresse an der Störungsfreiheit des Sendebetriebs. Andererseits stellen Sender stets auch eine besondere Störquelle dar, da sie notwendig elektromagnetische Wellen erzeugen und aussenden. Dies rechtfertigt es, sie - in den aufgezeigten Grenzen - an der Finanzierung der Tätigkeit der Regulierungsbehörde bei der Sicherung vor elektromagnetischen Störungen zu beteiligen. Es ist jetzt Sache des Verordnungsgebers, das Interesse der Allgemeinheit bei der Beitragsregelung angemessen zu berücksichtigen. BVerwG 6 C 8 - 10.99 - Urteile vom 22. November 2000
(Bundesverwaltungsgericht)
Regulierungsbehörde stoppt EMV-Beitrags-Aktion
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Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post reagiert auf ein Urteil des sechsten Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.11.2000 und stoppt die kürzlich angelaufene EMV-Beitragsbescheid-Aktion (EMV = Elektromagnetische Verträglichkeit). Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde die EMV-Beitragsverordnung für nichtig erklärt. Dieser Sachverhalt veranlasst die Behörde, verbrauchernah den bereits ergangenen Beitragsbescheid von Amts wegen aufzuheben. Von bestehenden Einzugsermächtigungen wird kein Gebrauch gemacht und bereits gezahlte Beiträge werden erstattet. Eine neue Bescheidung wird nach Kenntnis der Urteilsgründe und entsprechend veränderter Rechtsgrundlage durch die Regulierungsbehörde voraussichtlich im kommenden Jahr erfolgen.
(RegTP Referat für Presse und Öffentlichkeitsarbeit)
DARC: RegTP Papier löst Protestaktion aus
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Die RegTP hat dem RTA den Entwurf für eine Amtsblattmitteilung über Relaisfunkstellen und Funkbaken mit der Bitte um vertrauliche Behandlung und Stellungnahme übersandt. Das Papier enthält einmal das Regelungsverfahren für die künftige Koordinierung von Relaisfunkstellen und Baken. Der RTA war hier beteiligt und ist in den Grundzügen einverstanden. Weitere Teile des Papiers befassen sich mit technischen und betrieblichen Richtlinien sowie Betriebs- und Nutzungsrechten für Relais, Digis, Mailboxen usw.. In einem Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bringt der RTA sein Bedauern zum Ausdruck, dass er bei der Erarbeitung der Entwürfe nicht beteiligt wurde. Der RTA kann sich mit diesen Regelungsabsichten nicht einverstanden erklären. Sie entsprechen weder den rechtlichen Grundlagen noch sind sie mit dem Geist des Amateurfunkgesetzes für einen liberalen Experimentalfunkdienst vereinbar. Unter Hinweis auf die existentielle Bedeutung der vorgesehenen Regelungen für den Amateurfunkdienst und auch unter Hinweis auf die zunehmende Empörung und den wachsenden Widerstand vieler Sysops und auch von Usern bittet der RTA, über die Regelungen mit der RegTP in Gespräche einzutreten, um in diesen grundlegenden Fragen zu einem Konsens mit der RegTP zu kommen. Der RTA hat erreicht, dass er das Papier einem erweiterten Kreis von Experten zur Stellungnahme zur Verfügung stellen konnte. Das Papier, das einer Gruppe von Sysops in Teilen bereits aus anderen Quellen bekannt war, hat eine spontane Aktion ausgelöst. Viele Digi- und Boxenbetreiber sind dem Aufruf einer mittlerweile mehr als 90 Sysops umfassenden Gruppe gefolgt, die Digis und Boxen bis auf den Userzugang mit Wirkung vom 24.11.2000 einige Zeit abzuschalten. Beim Connect wird lediglich ein Text ausgesendet, der auf die Aktion hinweist und in dem gebeten wird, einen Musterbrief als Protest an die RegTP und das BMWiT zu senden. Einzelheiten hierzu können unter http://www.paxon.de heruntergeladen werden.
Die Gruppe der Sysops informierte den RTA und DARC über ihre bevorstehende Aktion. Sie legt aber Wert auf die Feststellung, dass sie ihre Aktionen unabhängig von anderen Gruppierungen oder Amateurfunkvereinigungen plant und Entscheidungen hierüber selbständig trifft.
Der RTA wird nach Freigabe des Papiers durch die RegTP den Text an dieser Stelle einspielen und gegebenenfalls vorliegende Stellungnahmen veröffentlichen.(DARC)
Deutsches Packet-Radio Netz grossflächig abgeschaltet
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In den Abendstunden des 24.11.00 werden für ein paar Tage grosse Teile des deutschen Packet Radio Netzes abgeschaltet. Mehr als 80 Betreiber von Digipeatern und Mailboxen haben sich in den letzen Tagen spontan zusammengeschlossen um gegen Vorschläge der RegTP zu demonstrieren, die, würden sie umgesetzt, den Betrieb von Packet-Radio in der heute bekannten Form unmöglich machen würden. Die Vorschläge beschreiben einen rechtlich einklagbaren Anspruch auf eine bestimmte Art und Weise des Betriebs der Einrichtungen (Cluster, Convers und insbesondere der Mailboxen). Sie gehen weit über die derzeitige technische Realisierbarkeit hinaus. So werden z.B. Breitbandzugänge nicht mehr möglich sein. Ferner erzwingen die neuen Regeln einen Wartungsaufwand, der im Rahmen von Freizeitaktivitäten nicht anbietbar ist. Im Rahmen einer DL-weiten Aktion zeigen sich die Betreiber solidarisch mit den Sysops von DB0AIS und DB0BOX. In Vorwegnahme der bekannt gewordenen Überregulierungsvorschläge mussten die Betreiber der oben genannten Stationen den Betrieb einstellen bzw. müssen vor Gericht den Betrieb von Zusatzeinrichtungen verantworten.
Weitere Informationen von den Sysops gibt auf den Webseiten von
http://www.1409.org
http://www.adacom.org
http://www.db0exp.de/wpp/
http://www.nordlink.org
http://www.paxon.de
(Thomas, DL3EL)
Teil 2 vom 27.11.2000
Es ist was los!
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Es scheint ja schon zur Tradition zu werden, daß man uns Funkamateuren zu Weihnachten etwas einbrockt...
Hier die neuesten Meldungen vom DARC. (27.11.2000)
EMV-Bescheide
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Der DARC e.V. geht davon aus, dass der RTA im Zuge des Verfahrens zum Entwurf einer neuen Beitragsverordnung gehört wird. Nach den bisher bekannt gewordenen Entscheidungsgründen ist damit zu rechnen, dass ein Teil der Kosten, die bislang vollständig auf die Senderbetreiber umgelegt wurden, nunmehr zu einem Teil aus Steuermitteln zu finanzieren sind. Das bedeutet, dass wir künftig mit niedrigeren Beiträgen rechnen können, vorausgesetzt, dass sich an der bisherigen Aufschlüsselung nichts Grundsätzliches ändert, nur eben, dass ein geringerer Betrag auf die Senderbetreiber umzulegen ist. Mithin müssten auch die Beiträge für die Funkamateure künftig niedriger ausfallen. Nicht zu rechnen ist nach der Entscheidung damit, dass die Beiträge künftig vollständig wegfallen. Boyke Dettmers, DJ4KD, wurde sofort nach Bekanntwerden der Presseerklärung vom DARC e.V. unterrichtet. DJ4KD vertritt bekanntlich in einem "Muster-Prozess" Mitglieder des DARC e.V. Dieser Prozess ist noch vor dem Verwaltungsgericht Mainz anhängig. Sofern sich hieraus noch neue Gesichtspunkte ergeben, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes grundsätzlich nicht mehr zu erwarten ist, werden wir berichten.
Die RegTP-Mitteilung suggeriert, dass die allgemeine Ankündigung, die Bescheide würden zurückgenommen, ausreiche und nun müsse nichts mehr getan werden. Gleichwohl sollte jeder, der einen EMV-Bescheid bekommen hat oder noch bekommt, Widerspruch einlegen, bis er einen an ihn selbst gerichteten Rücknahmebescheid bekommen hat. Die allgemeine Ankündigung der RegTP, die Bescheide zurücknehmen zu wollen, hat bis zum Ergehen persönlicher Rücknahmebescheide keinerlei Konsequenzen.
Hinweis: In dem noch während des Drucks der CQDL 12/2000 eingefügten Text zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes auf Seite 863 hat sich ein Druckfehler eingeschlichen. Nach der Überschrift in Zeile eins soll es statt dem Wort "drei" heißen "die". Wir bitten, dies zu entschuldigen.
DARC
Neue Hinweise zum EMVG-Bescheid - Musterbrief
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Für den Fall, dass Sie Ihren Widerspruch nach unserem ersten Mustertext eingelegt haben, müssen Sie nicht nochmals mit dem geänderten Text Widerspruch eingelegen:
Der DARC empfiehlt: nicht zu zahlen und vorsorglich schriftlich und fristgerecht innerhalb eines Monats (nach Zustellung) Widerspruch einzulegen. Die RegTP weist darauf hin, dass Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben. Der Widerspruch kann bei derjenigen Außenstelle der RegTP, die diesen Bescheid erlassen hat, schriftlich (Einschreiben-Rückschein) oder zur Niederschrift eingelegt werden:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid XXXXXX [Aktenzeichen] über meinen EMV-Beitrag für die Jahre 19XX bis 19YY [je nach den individuellen Angaben im Bescheid] lege ich Widerspruch ein.
Wegen der noch nicht abgeschlossenen Musterprozesse, die für die Funkamateure beim Verwaltungsgericht Mainz geführt werden und unter Hinweis auf das Urteil des sechsten Senats des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.11.2000 (siehe auch Ihre Presserklärung vom 23.11.2000) , reiche ich eine Begründung nur bei Aufforderung nach. Hinsichtlich der Bescheidung für das Jahr 1996 bitte ich, den Eintritt der Verjährung analog § 20 des Verwaltungskostengesetzes zu überprüfen.
Ich beantrage außerdem, die Vollziehung auszusetzen.
Mit freundlichen Grüßen ...
Auf jeden Fall muss man wissen, dass die vor Jahren eingelegten Widersprüche gegen die damaligen Beitragsbescheide nicht dazu führen, dass man sich jetzt nicht mehr gegen die neuen Bescheide wehren muss.
Hohe Resonanz der SysOP Aktion
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Die sysop-dl hat jetzt (26.11.2000, Stand um 17:00 Uhr MEZ) 113 Mitglieder, Tendenz weiter steigend. In ganz DL gibt es noch etwa 20-30 Digis, die - aus welchen Gruenden auch immer - sich bis jetzt nicht beteiligen. In vielen OVs und auf den Relais sind lebhafte Diskussionen zu hören, die Resonanz der User und der Leute in den OVs ist wohl durchweg sehr positiv.
(Mitteilung von Patrick, DL5ZR)
Antenne mit Träger gesucht
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Peter, DL8MFJ, zu Hause in Weinheim (JN49hn) und von dort sehr CW-aktiv auf 10m/6m/2m und 70cm, hat es beruflich für unbestimmte Zeit nach München verschlagen. "Wenn vor jedem QSO erst vier Stunden Bahnfahrt stehen, läßt die Aktivität halt doch stark nach", teilte er uns mit. Zu Hause mit einer schönen Antennfarm auf dem Dach gesegnet, fehlt ihm in Oberbayern bislang jede Möglichkeit, QRV zu werden. "Ein Stück Draht ist gleich gespannt, aber für UKW brauchts dann schon ein wenig mehr". Peter sucht deshalb als zweiten Wohnsitz im Großraum München (gerne auch weit außerhalb der Stadt) eine Wohnung oder ein kleines Haus mit Antennenmöglichkeit zu mieten oder zu kaufen und ist
für jeden Hinweis dankbar: Telefon 0172/8909650 oder per eMail an dl8mfj@gmx.de.
DL8MFJ
Das PR-Netz geht wieder in Betrieb
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Am 24. November 2000 haben wir, eine Gruppe von ueber 150 SysOPs, die Linkstrecken und Zusatzeinrichtungen unserer Digipeater fuer mehrere Tage abgeschaltet, so dass ein grosser Teil des deutschen Packet-Radio-Netzes nicht mehr funktionsfaehig war. Viele Programmierer freier Amateurfunksoftware sowie verschiedene Amateurfunkvereinigungen haben sich mit der Abschaltung solidarisiert. Diese Aktion diente dazu, die Amateurfunkoeffentlichkeit auf unseren Protest gegen eine von der RegTP geplante Ueberregulierung des deutschen Packet-Radio-Netzes aufmerksam zu machen. Wir betreiben digitale Stationen und die daran angeschlossenen Zusatzeinrichtungen in unserer Freizeit mit grossem Engagement und freuen uns, wenn viele Benutzer dieses Angebot annehmen und die Systeme benutzen. Wir sind aber nicht bereit, uns zu Dienstleistern mit einem einklagbaren Anspruch auf den Transport einer Nachricht degradieren zu lassen. Die von uns betriebenen Stationen verwenden Frequenzen, die uns von der RegTP zugeteilt wurden. Durch dieses Privileg der vorrangigen Frequenznutzung ist es selbstverstaendlich, dass diese automatischen Stationen, ihre Benutzereinstiege und Linkfrequenzen, allen Funkamateuren entsprechend ihrer Lizenzklasse zur Verfuegung stehen, voellig unabhaengig von Vereinsmitgliedschaften, Ansichten und Meinungen. Dieses Recht der Nutzung automatischer Stationen kann nur bei nachweislichen Verstoessen und mit Zustimmung der RegTP eingeschraenkt werden. Voellig anders verhaelt es sich jedoch mit den an manchen digitalen Stationen angeschlossenen Zusatzeinrichtungen: Diese stellen den Benutzern zusaetzliche Moeglichkeiten zur Verfuegung, z.B. DX-Ansagen, technische Informationen, die Weiterleitung persoenlicher Nachrichten, Wetterdaten, Bilder, Webseiten und anderes. Solche Systeme koennen unabhaengig vom Einstiegsdigipeater genutzt werden, sie belegen also keine Frequenz und sind so nicht Gegenstand des Zustaendigkeitsbereiches der RegTP. Dies wird schon allein dadurch deutlich, dass die Abschaltung einer solchen Zusatzeinrichtung wie etwa einer Mailbox nicht etwa eine Frequenz freiwerden laesst und auch den Betrieb des angeschlossenen Digipeaters in keiner Form beeintraechtigt. Fuer den Betrieb von Mailboxen, DX-Clustern und anderen Systemen stellt die RegTP auch keine eigene Genehmigung aus - was nur logisch ist, da diese Systeme ja nicht senden!
Jetzt will die RegTP vermittels einer Amtsblattinformation regulierend in die von solchen Zusatzeinrichtungen angebotenen Inhalte eingreifen. Dagegen wehren wir uns mit Nachdruck! Das Amateurfunkgesetz (AFuG) sieht keine Geraetegenehmigung vor; Zusatzeinrichtungen koennen also auf keinen Fall Gegenstand einer Regulierung sein. Zur Zeit geht es um Rubriken in Mailboxen; Bestimmungen fuer den Betrieb von DX-Clustern, Wetterstationen und aehnlichem wuerden folgen muessen. Amateurfunk ist jedoch ein experimenteller Funkdienst, kein Dienstleistungsnetz. Die angeschlossenen Systeme sind immer auch experimenteller Natur, was durch die Vielfalt der im deutschen Packet-Radio-Netz angebotenen Zusatzeinrichtungen belegt wird: das Spektrum reicht vom Webserver ueber die Sprachmailbox bis zum NNTP-Server! Wie will die Behoerde mit dieser Entwicklung Schritt halten? Durch staendig neue Regulierungsversuche eines Netzes, das bisher nach dem Prinzip der Selbstregulierung hervorragend funktioniert hat? Dies ist nicht im Sinne eines experimentellen Funkdienstes und nicht Aufgabe der RegTP. Es gibt in Deutschland neben vielen anderen Informationsangeboten der Digipeater-Betreiber deutlich mehr als 150 Mailboxen. Diese bieten eine grosse Informationsvielfalt: in der einen gibt es eine grosse Sammlung technischer Dokumentationen, andere heben Rundspruchtexte ueber viele Jahre auf, wieder andere spezialisieren sich auf Diskussionen ueber aktuelle Themen. Diese Vielfalt ist nur moeglich, wenn der Mailboxbetreiber aus die taeglich eintreffende Informationsflut sortieren und selektieren kann - im Interesse der Benutzer, die hinterher die gewuenschten Informationen leicht finden. Und was in der einen Box nicht verfuegbar ist, gibt es dann sicher in einer anderen Mailbox im Netz. Jeder Nutzer kann seinen Informationsbedarf muehelos in mehreren Mailboxen decken. Diese Informationsvielfalt wollen wir nicht durch einen von der RegTP verordneten Einheits-Mailbox-Inhalt ersetzt wissen.
Durch die zeitweise Abschaltung grosser Teile des Netzes konnten wir viele Funkamateure auf die Gefahren hinweisen, die unserem experimentellen Netz drohen, und haben viel Zuspruch und Unterstuetzung von den Benutzern des Netzes erhalten. Fuer das uns entgegengebrachte Verstaendnis und die vielen zustimmenden Meinungsaeusserungen bedanken wir uns herzlich. Natuerlich wurden auch kritische Stimmen an uns herangetragen, was verstaendlich ist, da viele Nutzer des Packet-Radio-Netzes natuerlich nur ungern auf liebgewonne Informationsquellen (z.B. DX-Cluster in Funkwettbewerben) verzichten. Daraus entwickelten sich Diskussionen mit den Betroffenen, in deren Verlauf wir auch unsere Position begruenden konnten und dafuer oft auf Einsicht, wenn nicht sogar auf Zustimmung, stiessen. Die Statements der Benutzer des Netzes werden sicher auch dem Runden Tisch Amateurfunk (RTA) eine Hilfe bei den kommenden, nicht einfachen, Gespraechen mit der RegTP und dem BMWi sein. Wir hoffen, auch in Zukunft ein innovatives Netz mit einem vielfaeltigen Informationsangebot allen Funkamateuren zur Verfuegung stellen zu koennen - mit Freude an der Technik und vielen neuen Ideen, aber ohne Rechtsanspruch auf eine Dienstleistung und staatliche Regulierungswut.
Eure Sysop-Crews.(Quelle DB0PV Aktuelles 3.12. 2000; 20:30)
Digis wieder im Netz, Mailboxen weiter abgeschaltet
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Am 3. Dezember wurden die Interlinks der Digipeater wieder eingeschaltet. Viele Zusatzeinrichtungen, wie Mailboxen bleiben jedoch weiterhin aus. Damit soll demonstriert werden, dass diese prinzipiell für den Betrieb des Packet-Radio-Netzes nicht erforderlich sind und daher nicht als notwendiger Bestandteil einer Amateurfunkstelle gesehen werden können. Gleichzeitig wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der die SysOps ihre Position zu dem Papier der Regulierungsbehörde, das die Protestaktion ausgelöst hat, verdeutlichen.
Noch mal Post von der RegTP
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Ich habe heute (4.12.2000) wieder Post von der RegTP bekommen, dieses mal findet sich als Kernsatz
Aus diesem Grund hebe ich den oben angegebenen Beitragsbescheid auf. Bereits auf diesen Beschied gezahlte Beiträte werden Ihnen erstattet
Na also, uns ich hatte noch keinen Widerspruch eingelegt.
Kommentar: Das hat uns Steuerzahler wieder so eine viertel Million gekostet....
(DL9MEU)
DerTag des Ehrenamts
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Viele Funkamateure und hier insbesondere die Sysops sind ehrenamtlich tätig. Unzählige Stunden werden geopfert für eine Sache, unsere Sache, den Amateurfunk. Zeit und Kraft und nicht selten auch finanzielle Mittel werden eingesetzt, damit andere, nämlich die große Mehrheit der Funkamateure die Möglichkeit hat miteinander zu komunizieren, sich auszutauschen über alle Grenzen hinweg.
Wenn am 5.12. der Tag des Ehrenamts war und unser Bundespäsident dazu eine Rede gehalten hat, so galten seine Worte nicht in erster Linie, aber auch den ehrenamtlichen Funkamateuren.
Hier einige Auszüge aus der Rede von Bundespräsident Johannes Rau bei der Auftaktveranstaltung des Internationalen Jahres der Freiwilligen am 5. Dezember 2000 in Bonn :
.....Ehrenamt" - das ist eben mehr als eine nüchterne Zustandsbeschreibung. Da klingt an, dass es demjenigen, der sich einsetzt, nicht um materielle Vorteile geht. Da wird deutlich, dass hier jemand eine Aufgabe übernimmt, obwohl sie von ihm nicht verlangt wird oder erwartet werden kann......
...... Es ist gute Tradition, jedes Jahr am 5. Dezember den vorbildlichen Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern zu würdigen, die sich freiwillig und ehrenamtlich engagieren. Das geschieht weltweit. Die Bedeutung solcher Leistungen wird aber noch immer nicht genug gesehen. Mit einem Tag im Jahr ist es da nicht getan. Die ehrenamtliche Arbeit braucht Unterstützung jeden Tag und sie braucht Austausch, Anregungen und Anstöße............
......Freiwillige Arbeit baut Brücken innerhalb einer Gesellschaft und zwischen Gesellschaften, zwischen reicheren und ärmeren Menschen, zwischen Älteren und Jüngeren. Und die Bereitschaft, anderen zu helfen, macht auch an Grenzen nicht Halt. Bürgerschaftliches Engagement kann auf Ressourcen zurückgreifen, die weder dem Staat noch dem Markt zur Verfügung stehen: flexible Zeiteinteilung, lokale Netzwerke, vertrauensvolle Beziehungen und nicht zuletzt der Idealismus der Engagierten......
......Der ganz überwiegende Teil ehrenamtlicher Tätigkeit findet nach wie vor in und über bewährten Strukturen und Organisationen statt: über die Wohlfahrtsverbände und die Sportvereine, über die Parteien, die Kirchen und die vielen anderen Einrichtungen, die das Netz bilden, das unsere Gesellschaft zusammenhält. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Strukturen stark und lebendig bleiben und sich immer wieder erneuern......
......Das Ehrenamt ist ein Dienst - aber es ist auch die Chance, seine Umgebung, unser Miteinander, unsere Gesellschaft mitzugestalten.......
Hintergründe zum Packet-Streik
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Hier ein sehr objetiver Beitrag eines Sysops, der recht genau beschreibt, was eigentlich die Hintergründe der laufenden Aktion sind.
Liebe User von DB0GIS/DB0SIF
Die Nutzung der beiden Amateurfunkstellen ist derzeit nur eingeschraenkt moeglich. In Packet funktionieren lediglich die Benutzerzugänge und die Wetterstation. Der Fonie-Relaisbetrieb ist ebenfalls nicht betroffen. Ich als Betreiber habe mich einer Protestaktion von ca. 50 "Kollegen" angeschlossen. Wir wollen auf eine beabsichtigte Veroeffentlichung im Amtsblatt der Regulierungsbehörde fuer Telekommunikation und Post aufmerksam machen. Der Entwurf wurde uns zur Kenntnis, aber nicht zur Veroeffentlichung freigegeben. Ich darf hier also nicht den ganzen Text abdrucken. Wenn dieser Entwurf in der vorliegenden Form umgesetzt und rechtswirksam wird, so wird dieser Zustand, den ihr gerade vorfindet auf Dauer eintreten. Neben diversen durchaus sinnvollen Passagen sind u.a. folgende Einschraenkungen und Auflagen zu befuerchten: (Meine Kommentare eingerueckt hinten angefuegt)
Der Frequenzhub darf den Wert von 3 kHz nicht ueberschreiten
<Das ist das Ende von Breitbandzugaengen groesser 9K6
<Ob das auch fuer Interlinkverbindungen zutrifft bleibt unklar
Bei Relaisfunkstellen einschliesslich Satelliten ist die Benutzung von Zugaengen, bei denen das empfangene Signal auf Frequenzen unterhalb 30 MHz auch zeitversetzt wiederausgesendet wird, Funkamateuren der Klasse 1 vorbehalten.
<Das ist in Packet garnicht realisierbar, welchen Weg
<eine Packetverbindung aufgrund des automatischen
<Routings nimmt, ist fuer den User oft nicht erkennbar.
Die Benutzung von Zugaengen, bei denen das empfangene Signal auf Ausgabefrequenzen oberhalb von 1,24 GHz auch zeitversetzt wieder ausgesendet wird, ist Funkamateuren der Klassen 1 und 2 vorbehalten.
<Das gleiche in gruen, damit ist DO-lern u.a.
<der Betrieb ueber Satellit so gut wie verbaut.
<obwohl sie nur auf zugelassenen Frequenzen senden wuerden.
Die Uebertragung von Funkverkehr von Inhabern einer Zulassung der Klasse 3 ueber Interlinkstrecken in Frequenzbereichen oberhalb 1240 MHz zwischen Relaisfunkstellen wird bis zu einer
Neuregelung geduldet.
<Das finde ich wirklich gnaedig, der arme User weiss doch
<garnicht wie der Informationsfluss verlaeuft, in
<keiner Packetsoftware findet sich ein Feature, dass
<demjenigen, der eine Verbindung aufbaut anzeigt,
<welche Frequenz dazu benutzt wird.
An eine Relaisfunkstelle duerfen nur solche Zusatzeinrichtungen angeschaltet werden, ueber die der Zuteilungsinhaber die volle Verfuegungsgewalt ausueben kann.
<Das bedeutet das Ende vieler Zusatzeinrichtungen
<z.B. Internetuebergaenge, Mailgateways etc. die von
<Fremden bereit gestellt werden.
Die nutzerseitige Verwendung eines digitalen Schluessels zur Identifizierung der eigenen Nachricht wird bis zu einer weiteren Regelung geduldet.
<PGP ist damit verpoent und wird spaeter vielleicht verboten ?
Missbraeuchliche Einrichtung oder Aenderung des digitalen Schluessels oder eines Passwortes z.B. durch Rufzeichenmissbrauch sind durch den Relaiszuteilungsinhaber zu verhindern.
<Das kann ich nie und nimmer sicherstellen, wer hier
<mitbekommen hat, wie DG4ZG piratiert wurde, wird mir
<Recht geben.
Auf Rubriken, die der Organisation des Mailboxsystems dienen muss zumindest allgemeiner Lesezugriff bestehen.
<Das heisst ich muss die ganze Konfiguration
<offenlegen, wer schreibt mir die Software um.
<Der Author hat sich leider, wegen der ganzen Querelen
<hier in Packet, zurueckgezogen.
Das Auslesen jeglicher Nachrichteninhalte aus Mailboxen arf nicht durch Software bzw. Passwoerter eingeschraenkt werden.
<Das gleiche Problem; Features wie Readlock z.B. sind
<fest in der Software implementiert.
Soweit die Auszuege aus dem Entwurf.
Das klingt zunaechst alles nicht soooo schlimm, der Teufel steckt aber im Detail, weil es zur Zeit keinen Author einer Mailboxsoftware gibt, der bereit waere unter den gegenwaertigen Umstaenden auch nur noch einen Finger zu ruehren und die Systeme anpassen wuerde. Betreibe ich also alles so weiter wie bisher, bin ich bald meine Genehmigung, zumindest fuer DB0SIF los und vielleicht noch um die eine oder Anklage reicher.
Wissen sollte man noch, dass wir dieses Werk einer kleinen Gruppe von Funkamateuren zu "verdanken" haben, die mit permanenten Eingaben und Beschwerden an das BMWi und die RegTP offensichtlich der Ausloeser fuer diesen Entwurf sind. Aus dieser Gruppe heraus wird Klage gegen den Betreiber von DB0BOX gefuehrt, bei der RegTP interveniert dass DB0AIS seine Lizenz nicht verlaengert bekam, nun qrt ist und der Cosysop von DB0HSK wurde vor den Kadi gezerrt.
Was wollen diese Leute ?
Ich denke sie wollen die totale Freiheit in Packetradio, keine Beschraenkung mehr auf amateurfunkspezifische Inhalte, wie sie z.B. in den IARU-Regularien festgeschrieben sind. Deren Forderungen entspringen einem egoistischen Anspruchsdenken das vielleicht gegenueber einem Dienstleistungsanbieter gerechtfertigt sein mag. Sie sind nicht bereit auch nur einen Beitrag zur technischen Verbesserung dieses Systems zu leisten, wollen aber alles was hier in freiwilliger Aufbauleistung erbracht wurde fuer ihre Zwecke missbrauchen. Z.B. durch Versendung von ca. 10.000 persoenlicher Nachrichten an einem Tag, was das Netz fuer Tage zum erliegen brachte, durch die Forderung jede nur erdenkliche Rubrik, die man sich vorstellen koenne habe gefaelligst auch eingerichtet zu sein und wenn nicht, dann wird halt geklagt.
Was koennt ihr nun tun ?
Nun, jahrelang habt ihr diese Einrichtung genutzt, wir haben sie fuer euch instandgehalten und gewartet. Ich finde es ist berechtigt, wenn wir als Betreiber jetzt etwas von euch fordern. Tut es den 10 Quertreibern gleich und schreibt an die RegTP und/oder an das BMWi. Schreibt, dass es keiner weiteren Regulierung bedarf, dass ihr einverstanden seid, wenn Packetradio keine Plattform fuer Privatkriege ist und nur amateurfunkspezifische Nachrichten vorgehalten werden. Wir haben dazu einen Musterbrief erstellt, den ihr mit dem Kommando //muster aus DB0SIF-8 herunterladen koennt.
Schreibt am besten separat an die drei Anschriften, die ihr im Briefkopf findet.
Wie gehts weiter ?
Das weiss ich auch nicht so genau, ich denke aber im Fall dass ihr moeglichst zahlreich schreibt, ist der Entwurf vielleicht bald vom Tisch oder zumindest entschaerft und ich kann relativ risikolos diese Einrichtungen weiterbetreiben. Im anderen Fall werde ich mir ueberlegen muessen, welche Teile unter den neuen Bedingungen noch weiterbetrieben werden koennen. Die Mailbox mit Sicherheit nicht mehr.
Jetzt bleibt mir nur noch auf euer Verstaendnis zu hoffen und seid bitte schreibwuetig !!
Fuer die Sysopcrew DL6FBS
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Datum: 24-Nov-2000 Titel: Musterbrief
Franz Mustermann A-Dorf den
XX.XX.XX
Kirchgasse XX
An die
Regulierungsbehoerde fuer Telekommunikation und Post
Canisiusstrasse 21
55122 M a i n z
[und]
An das Bundesministerium fuer
Wirtschaft und Technologie
Herrn MinDir Dr. Berger
Villeblomblerstr. 76
53123 Bonn
Betr.: Betrieb automatischer Amateurfunkstellen
Hier : Entwurf fuer eine Veroeffentlichung im Amtsblatt der RegTP.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus der Mitteilung des Betreibers einer automatischen Amateurfunkstelle entnehme ich, dass seitens der RegTP ein Entwurf fuer eine Veroeffentlichung im Amtsblatt der Regulierungsbehörde fuer Telekommunikation und Post erstellt wurde. Mit Hilfe dieser Amtsblattverfuegung sollen den Betreibern neue Regeln fuer deren Betrieb auferlegt werden.
Die Betreiber wehren sich in meinen Augen gegen solche Regeln zurecht.
Sie haben in der Vergangenheit den Betrieb in eigener Zuständigkeit abgewickelt. Der grosse Teil der Benutzer dieser Einrichtungen ist sehr zufrieden. Ich zaehle mich auch hierzu.
Die Betreiber stellen ihre Einrichtungen unentgeltlich der Allgemeinheit
der Funkamateure zur Verfuegung und beharren daher zurecht darauf, dass diese Einrichtungen nur fuer Amateurfunkzwecke genutzt werden. Selbst die IARU als internationaler Verbund von Amateurfunkvereinigungen fordert in ihren Regularien eine Beschränkung der Nachrichteninhalte auf rein amateurfunkspezifische Inhalte.
Offensichtlich ist dies einer kleinen Gruppe von Funkamateuren ein Dorn im Auge und sie versuchen durch permanente Interventionen im Packet Radio Netz und scheinbar auch bei RegTP und BMWi ihr Anspruchsdenken durchzusetzen, um die Zulassung aller nur erdenklicher Nachrichteninhalte in diesen Systemen zu erreichen und ggf. einklagbar zu gestalten.
Der hobbymaessige Betrieb einer in der Freizeit betriebenen Einrichtung kann nach meinem Erachten kein Dienstleistungsbetrieb sein, von dem man die Erbringung bestimmter Leistungen erwarten oder gar einklagen kann. Aufgrund aktueller Vorwuerfe gegen einige Betreiber und der drohenden Zwangsregulierung mittels der im Entwurf vorliegenden Amtsblattverfuegung wird ein Grossteil der Betreiber nicht mehr bereit und in der Lage sein, diese freiwilligen Dienste zu erbringen. Einerseits wird es mit den zur Verfuegung stehenden Mitteln an Hard- und Software nicht moeglich sein den Betrieb in der geforderten Art und Weise einzurichten, da die zusaetzlich geforderten Merkmale nicht vorhanden sind und nur unter grossem Aufwand integriert werden koennen. Andererseits fehlen den Betreibern jegliche Moeglichkeiten den Betrieb nach den oben angesprochenen Regularien durchzufuehren, ohne moeglicherweise eine Flut von Klagen gegen die Betreiber selbst zu riskieren. Eine inhaltliche Ausuferung waere eine moegliche Folge, die ein Einschreiten von behoerdlicher Seite notwendig machen wuerde.
Ich bitte Sie daher freundlichst Ihren Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass die geplante, zusaetzliche Regulierung unterbleibt und somit den Betreibern von automatischen Amateurfunkstellen der Handlungs- und Ermessensspielraum im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowie der internationalen Vereinbarungen und Regeln erhalten bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Fielday
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Jetzt ist es da, das amtliche Endergebnis.Wir liegen auf dem 25. von 37 Plätzen.
Vielen Dank an alle Stationen, die uns die Punkte gegeben haben und congrats an die 24 Stationen, die etwas besser waren als wir. Sie werden sehen, nächtes Jahr werden wir vie..........l besser abschneiden.
Das Ergebnis IARU-Region 1 Fieldday SSB 2000
(Platz, Rufzeichen, DOK, Gesamtpunktzahl, QSOs, QSO-Punkte, Multiplikatoren, Punktabzug %)
Teilnahmeklasse EK
1. DK0MN/P C12 584.992 839 2.896 202 -1.0%
2. DK0EE/P C26 443.918 747 2.566 173 -2.2%
3. DL0QS/P I45 404.655 751 2.545 159 -5.5%
4. DK0WT/P A36 404.085 755 2.607 155
5. DL0DK/P F36 260.348 631 2.134 122
6. DL0LK/P E03 225.848 593 2.072 109
7. DK0ED/P C25 223.983 522 1.821 123
8. DL0EI/P G26 209.664 529 1.792 117
9. DL0UP/P L11 207.237 525 1.867 111
10.DF0ID/P F22 193.518 484 1.654 117
11.DK0MR/P K32 186.706 648 2.171 86
12.DF0HO/P I17 178.556 532 1.822 98
13.DF0MN/P A47 156.197 413 1.433 109
14.DF0TX/P E38 155.520 483 1.728 90
15.DK0OI/P H37 145.470 539 1.865 78
16.DF0CB/P E37 130.642 457 1.574 83
17.DL0RUD/P X24 122.460 452 1.570 78
18.DL0SP/P D06 121.307 397 1.363 89
19.DK0OH/P M02 117.840 405 1.473 80
20.DF0SX/P P51 111.814 424 1.511 74
21.DL0NO/P E12 106.491 390 1.383 77
22.DL0NQ/P T20 99.750 303 1.050 95
23.DL2MMD/P C09 95.160 336 1.220 78
24.DL0SAW/P W13 94.265 313 1.109 85
25.DK0VA/P C01 70.135 295 1.079 65
26.DL0VE/P I20 67.980 283 1.030 66
27.DK0WS/P U19 62.985 306 1.105 57
28.DL0LB/P P06 61.620 279 1.027 60
29.DL0HM/P Z07 59.644 309 1.147 52
30.DL0RD/P L16 57.462 264 942 61
31.DL0CK/P R04 57.240 294 1.060 54
32.DF0YL/P YL 44.484 271 1.011 44
33.DF0LE/P P54 44.462 252 946 47
34.DL0MFL/P S50 21.692 170 638 34
35.DK0NK/P Y25 2.750 34 125 22
36.DL0THW/P THW 1.419 34 129 11
37.DN2XA/P Y25 740 19 74 10
Mailboxen wieder am Netz
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Am heutigen Sonntag, den 10. Dezember 2000, wurde der Großteil der Mailboxen im deutschen Packet Radio-Netz wieder in Betrieb genommen. Dazu haben sich die Betreiber entschlossen, um den Benutzern, die mehrheitlich den Sysop-Protest mit viel Geduld und Sympathie verfolgt haben, wieder die Möglichkeit zu geben, sich zu informieren, zu diskutieren und ihre Mitteilungen auszutauschen. Die Betreiber fernbedienter Amateurfunkstellen in Deutschland haben durch die Abschaltung der Mailboxen gegen eine geplante Amtsblattinformation der RegTP protestiert, in der es wörtlich heißt: "Zusatzeinrichtungen wie z.B. Mailboxen, Modems, Überleiteinrichtungen und Netzübergänge, die integraler Bestandteil einer Relaisfunkstelle sind, oder die vom gleichen oder von einem anderen Standort aus funktionell mit einer Relaisfunkstelle verbunden sind [...] gehören zuteilungsrechtlich zur Relaisfunkstelle." Durch die Abschaltung ebendieser Zusatzeinrichtungen wurde der Behörde verdeutlicht, dass die genannten Zusatzeinrichtungen eben kein "integraler Bestandteil" der Amateurfunkstellen sind. Es ist Aufgabe der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, den Betrieb von Amateurfunkstellen zu regulieren. Eine Amateurfunkstelle besteht gemäß Par. 2 Absatz 3 AFuG (Amateurfunkgesetz) aus "aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen", Da Mailboxen, DX-Cluster und weitere freiwillige Anwendungen zum Betrieb einer fernbedienten Amateurfunkstelle zweifelsfrei nicht erforderlich sind, wie die Abschaltung dieser Einrichtungen bewiesen hat, fallen sie nicht in die Zuständigkeit der RegTP.
Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) als einzig legitimierter Gesprächspartner der Politik für Fragen des Amateurfunkdienstes sowie der Deutsche Amateur-Radio-Club e.V. als größter deutscher Amateurfunkverein werden aufgefordert, sich gegen die geplante Überregulierung im Amateurfunkdienst einzusetzen, um auch in Zukunft ein Packet Radio-Netz mit vielfältigen Informationsquellen zu ermöglichen, deren Betrieb nicht durch die RegTP unnötig und unrechtmäßig erschwert wird.
Die RegTP hat den Umgang mit der Ressource Frequenz zu regeln; also sicherzustellen, dass jeder entsprechend lizenzierte Funkamateur unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft oder der vertretenen Meinung die von fernbedienten Stationen verwendeten Frequenzen benutzen kann und so Zugang zum Netz erhält. Mit den geplanten Richtlinien über freiwillige zusätzliche Datenquellen wie DX-Cluster oder Mailboxen überschreitet sie diese Regelungskompetenz und macht einen ersten Schritt von einer personenbezogen Genehmigung hin zu einer Gerätegenehmigung, die das AFuG nicht vorsieht.
Die Mailboxproblematik ist aber nur ein Aspekt des ganzen RegTP-Papiers. Hinzu kommen technische und betriebliche Auflagen wie die unsinnige Begrenzung des maximalen Frequenzhubs auf 3 kHz und die geplanten Einschränkungen für die deutschen Funkamateure der Klassen 2 und 3 bei der Satellitennutzung, gegen die auch die AMSAT-DL nicht nur vehement protestiert, sondern sogar mit der "Ausflaggung" des neuen deutschen Amateurfunk-Satelliten Oscar 40 droht, um den unannehmbaren Bestimmungen für die Satellitenbetreiber zu entgehen. Deutschland wäre international blamiert, wenn der RegTP-Entwurf in dieser Form rechtskräftig würde! Dass auch ATV-Relais nicht mehr möglich wären, sei hier nur am Rande erwähnt.
Die Verantwortlichen der fernbedienten Amateurfunkstellen für Packet Radio streben ein Netz an, das für neue Anwendungen offen ist und nach den Wünschen der Benutzer pluralistisch gestaltet wird. Sie wollen im Sinne des Amateurfunkdienstes experimentieren - das betrifft den Bereich der Funktechnik einschließlich neuer Betriebsarten ebenso wie den der Soft- und Hardware. Sollten sie durch die Politik zu Dienstleistern abqualifiziert werden, widerspräche das dem Gedanken eines technisch-experimentellen Amateurfunkdienstes. Der Fortbestand des deutschen Packet Radio-Netzes, das weltweit zu den schnellsten und engmaschigsten gehört, wäre ernsthaft in Gefahr.
Sysop-DL-Gruppe
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Homepage des OV Vaterstetten: http://www.qsl.net/darc-c01
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OV-Runde immer donnerstags umara 20.00 oder auch spaeter auf 145.350 MHz
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73 de
Gregor
DL9MEU