Amateurfunk

Ohne Prüfung kein Amateurfunkzeugnis!

Nach dem "Gesetz über den Amateurfunk" (Amateurfunkgesetz - AfuG 97) vom 27.Juni 1997 müssen Sie in einer schriftlichen Prüfung unter Beweis stellen, dass Sie über die Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb einer Amateurfunkstelle notwendig sind.

Wozu berechtigt ein Amateurfunkzeugnis?

Nach bestandener Prüfung händigt die Bundes-Netz-Agentur (BNetzA) Ihnen ein Amateurfunkzeugnis aus, mit dem Sie bei der gleichen Behörde ein unverwechselbares, international nur einmal vergebenes Rufzeichen beantragen können Unter diesem Rufzeichen können Sie dann auf allen in dem Amateurfunkzeugnis genehmigten Frequenzen von 136 kHz bis über 10 GHz hinaus und in verschiedenen Sendearten "in die Luft" gehen. Sie dürfen Geräte ganz oder teilweise selbst bauen, neue oder gebrauchte Geräte umbauen und mit Antennen experimentieren.

Amateurfunkzeugnisklassen

Seit der letzten Novellierung im Herbst 2006 gibt es nur noch zwei Amateurfunkzeugnisklassen, die jetzt auf einander aufbauen. Beiden Klassen gemeinsam ist die Prüfung in den Teilen "Betriebliche Kenntnisse" (199 Fragen) und "Kenntnisse von Vorschriften" (287 Fragen).
Unterschiedlich ist der erforderliche Wissensumfang nur noch im techischen Teil. Während es für die Einstiegslizenzklasse E "nur" 377 Fragen aus 12 Teilgebieten sind, werden es bei der Klasse A (Allgemeinzulassung) deutlich mehr sein. Genaueres kann erst nach Erscheinen des Fragenkataloges Technik Klasse A (voraussichtlich Ende Febr. 2007) gesagt werden. Interessenten können sich an Hand des Übungsprogrammes Afu-Test, das von Mitgliedern unseres Ortsverbandes neu bearbeitet wurde, einen genaueren Überblick verschaffen. Das Programm selbst steht auf unserer Seite kostenlos zum Download bereit.
Fertigkeiten im Hören und Geben von Morsezeichen werden in beiden Klassen nicht mehr verlangt, was bislang für viele Interessenten eine hohe Hürde darstellte.

Berechtigungen

Das Amateurfunkzeugnis der Klasse E berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf den Frequenzbereichen 160 m, 80 m, 15 m, 10 m, 2 m und 70 cm in allen zugelassen Betriebsarten mit Sendeleistungen zwischen 10 und 100 W.
Das Amateurfunkzeugnis der Klasse A berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf allen dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen und in allen zugelassenen Betriebsarten mit der maximal zulässigen Sendeleistung.
Mit beiden Lizenzen ist jetzt auch Funkbetrieb aus vielen Nachbarländern nach dem Gegenseitigkeitsabkommen der CEPT für eine begrenzte Zeit (3 Monate pro Jahr) möglich.

Betriebsarten

Die Vielfalt der Betriebsarten kann hier nur auszugsweise dargestellt werden:

 



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14.2.2007
DL9MEU / DH2MIC